Mit der am 10. Februar im Landtag verabschiedeten Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes wurden verschiedene Ausnahmetatbestände aus dem Gesetz gestrichen. Ab 1. Juli gilt damit ein generelles Rauchverbot in saarländischen Gaststätten.
Der Gesetzgeber hat jedoch auch eine Übergangsregelung getroffen für Investitionen in Raucherräume, die auf Grundlage der bisherigen Rechtslage erfolgt sind.
Dem entsprechend bleibt das Rauchen bis zum 1. Dezember 2011 erlaubt, wenn
Betreiber/-innen von Gaststätten, die diese Anforderungen erfüllen, können die notwendige Erlaubnis beim Umweltministerium beantragen.
Der Antrag muss allerdings bis 30. April 2010, 24.00 h, beim Ministerium eingegangen sein.
Das entsprechende Antragsformular hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr im Internet unter www.saarland.de/dokumente/res_umwelt/Antrag_Ausnahme_Rauchverbot.pdf
verfügbar gemacht. Auf der Seite des Ministeriums erhält man außerdem Erläuterungen zum richtigen Ausfüllen des Vordrucks.