Aufgrund der derzeitigen Wetterlage sieht sich die Ortspolizeibehörde veranlasst, die Bürger der Stadt auf folgendes hinzuweisen:
§ 4 der Polizeiverordnung der Stadt Bexbach:
Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Gebäuden sind vom Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigten unverzüglich zu entfernen, sobald die Gefahr des Herabfallens in den öffentlichen Verkehrsraum besteht.
Ist die unverzügliche Beseitigung nicht möglich, muss der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte ohne Verzögerung die Ortspolizeibehörde benachrichtigen. Bei Unerreichbarkeit der Ortspolizeibehörde und erkennbarer Wirkungslosigkeit sonstiger Schutzmassnahmen, insbesondere dem Aufstellen von Warnschildern, ist die Gefahrenstelle abzusperren. Hiervon ist die Ortspolizeibehörde unverzüglich zu unterrichten.
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen!!
Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen, so dass Gefahren von Ihnen und anderen Mitbürgern abgehalten werden.