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08.02.2010

Winterzeit - Schneefall, Eisglätte

 

Der Winter mit seinen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer ist noch nicht vorbei. Deshalb heißt es, die Gefahrenquellen so niedrig wie möglich zu halten. Die Stadt Bexbach hat für ihren Winterstreudient einen Rufbereitschaftsplan ausgearbeitet, in dem der Streudienst mit Fahrzeugen sowie ein Plan für den Handstreudienst geregelt sind. Der Räum- und Streudienst gilt für den städtischen Baubetriebshof mit seinen Mitarbeitern auch für die Wochenenden. Räumfahrzeuge sind unterwegs, um die Gemeindestraßen innerorts von Schnee und Eis zu befreien. Bürgersteige, Grundstücke und Treppen in städtischer Obhut sowie auch die Friedhöfe werden mit Unterstützung zweier kleiner Fahrzeuge manuell von den Bediensteten gestreut. Der Prioriätenplan wird nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit erstellt und gegliedert.

Die Stadt Bexbach hat in ihrer Straßenreinigungssatzung die Räumpflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Straßenanlieger) übertragen. Dies gilt selbstverständlich auch für unbebaute Grundstücke. Diese Räumpflicht umfasst das Säubern, die Schneeräumung und das Abstreuen bei Schnee- und Eisglätte. Die Gehwege sind wochentags in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09.00 – 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen ohne Bürgersteigfläche ist ebenfalls eine 1 m breite Spur von den Anliegern zu räumen und streuen.

Aber bitte, werfen Sie das Räumgut nicht auf die Straße. Dort darf es selbstverständlich nicht abgelagert werden. Autofahrer wissen am Besten, wie schwierig es dann sein kann, das Fahrzeug sicher zu lenken.

Liebe Mitbürger/Innen! Nehmen Sie die Räumpflicht ernst, damit Gefahrenquellen vermieden werden. Autofahrer wissen am Besten, wie schwierig es dann sein kann, das Fahrzeug sicher zu lenken.