Amtliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 gem. § 24 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Messen und Ausstellungen der Stadt Bexbach zum 31.12.2023 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme: Aktivseite EURO 182.081,06
Passivseite EURO 182.081,06
Gewinn- und Verlustrechnung:
Summe der Erträge EURO 238.826,75
Summe der Aufwendungen EURO 205.551,31
Jahresgewinn: EURO 33.275,44
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises hat am 03. April 2024 für den Jahresabschluss 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Messen-und Ausstellungsbetriebes der Stadt Bexbach, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen des KSVG, der EigVO, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen im Sinne des § 11 Abs. 2 EigVO in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Der Umfang der Prüfung und der Inhalt des Prüfberichtes ergeben sich aus § 124 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, der Eigenbetriebsverordnung und den Vorschriften der Jahresabschlussprüfungsverordnung (JAbPrVO). Des Weiteren wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 7. bis einschließlich 15. Januar 2025 im Rathaus I in Bexbach, Zimmer 3.13 während der Dienststunden öffentlich aus.
Bexbach, den 6. Januar 2025
Christian Prech
Bürgermeister

