Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 nachfolgende Widmungsverfügung beschlossen:

Widmungsverfügung

nach § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) erhalten die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen

Gemarkung Frankenholz Flur 14, Flurstück 3339/14 (Höcherbergstraße) und

Gemarkung Frankenholz Flur 14, Flurstück 3339/192 (Steinwäldchen)

als

„Parkplatz Grubenwäldchen“

die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.

Widmungsinhalt:

Art der Straße:                         Öffentliche Straße gem. § 2  Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz

Träger der Straßenbaulast:     Stadt Bexbach

Funktion:                                 öffentlicher Parkplatz

Besonderheiten:                      Parkplatz eingeschränkt nur für PKW und Krafträder


Der Lageplan der neu gewidmeten Fläche „Parkplatz Grubenwäldchen“ ist der Widmungsverfügung beigefügt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Bexbach erhoben werden.

Die Anschrift lautet: Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach.

Bexbach, den 21.11.2025

 

Der Bürgermeister

Christian Prech