Amtliche Bekanntmachung
Widmungsverfügung
nach § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) erhalten die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen
Gemarkung Frankenholz Flur 14, Flurstück 3339/14 (Höcherbergstraße) und
Gemarkung Frankenholz Flur 14, Flurstück 3339/192 (Steinwäldchen)
als
„Parkplatz Grubenwäldchen“
die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Widmungsinhalt:
Art der Straße: Öffentliche Straße gem. § 2 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz
Träger der Straßenbaulast: Stadt Bexbach
Funktion: öffentlicher Parkplatz
Besonderheiten: Parkplatz eingeschränkt nur für PKW und Krafträder
Der Lageplan der neu gewidmeten Fläche „Parkplatz Grubenwäldchen“ ist der Widmungsverfügung beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Bexbach erhoben werden.
Die Anschrift lautet: Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach.
Bexbach, den 21.11.2025
Der Bürgermeister
Christian Prech

