Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 26. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 35.163.922 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 46.306.154 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -11.142.232 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.858.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.406.500 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -4.548.500 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 14.473.533 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 965.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 13.508.533 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.548.500 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 5.075.706 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 6.066.526 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.
2. Gewerbesteuer 445 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 26. März 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die vom Stadtrat gemeindebezirksbezogen bereitgestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.548.500,-- €.
St. Ingbert, 11.05.2026
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. Mai 2026 bis einschließlich 02. Juni 2026 im Rathaus I, Zimmer 3.08, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Bexbach, den 12. Mai 2026
Christian Prech
Bürgermeister

