Grabsteine müssen standfest sein

Die Friedhofsverwaltung führt in der Kalenderwoche 23 (01.06. bis 05.06.2026) die jährliche Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf den Friedhöfen der Stadt Bexbach durch.

Dazu kommt ein KIPP-TEST-Gerät fachgerecht zum Einsatz. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gebotenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer festgelegten Kraft belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist.

Die nicht mehr gegebene Standfestigkeit eines Grabmales wird seitens der Friedhofsverwaltung mit einer gelben Plakette gekennzeichnet. Grabmäler, welche eine akute Gefahr darstellen, müssen auf Grund einschlägiger Vorschriften im Bedarfsfalle aus Sicherheitsgründen abgelegt werden. Die Nutzungsberechtigen sind aufgerufen, sich umgehend an Ort und Stelle davon zu überzeugen, ob an ihrer Grabstätte ein solcher Mangel besteht, da jeder Nutzungsberechtigte für die Standsicherheit seines Grabmales verantwortlich. Die Standfestigkeit ist unverzüglich fachmännisch wieder herstellen zu lassen.

Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung 06826/529-212.