Informationen zur Nutztierhaltung im Stadtgebiet Bexbach
Folgende Informationen möchte das Ordnungsamt allgemein mitteilen:
Grundsätzlich unterliegt die Nutztierhaltung baurechtlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich Stallbau und Flächennutzung. Baugenehmigungen hängen von der Landesbauoordnung, der Nutzungsart und der Anlagengröße ab.
Ob eine Nutztierhaltung stattfinden darf, prüft für das Stadtgebiet Bexbach die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz- Kreises.
Kleine, mobile Ställe sind oft verfahrensfrei, während feste, große Ställe genehmigungspflichtig sind. Ab einer bestimmten Größe ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Lärm, Geruch) zwingen notwendig. Für solch eine Genehmigung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz der richtige Ansprechpartner.
Zudem sind Vorschriften der Tierschutz- Nutztierverordnung zu beachten, die Platzbedarf, Futterstellen und Auslaufmöglichkeiten regelt. Auch ist die Landwirtschaftskammer des Saarlandes, ansässig in Bexbach, zur Registrierung der Nutztiere zu kontaktieren, um entsprechende Tierseuchen vorzubeugen.
Als Hinweis: In reinen und absoluten Wohngebieten ist meist nur Kleintierhaltung (z.B. Hühner in geringer Anzahl) zulässig.
Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich A3, unter der Telefonnummer (06826) 529-134 oder sicherheitundordnung@bexbach.de gerne.

