Neue Gebühren für Personalausweise gelten seit 7. Februar 2026

Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung wurde auf Bundesebene beschlossen und ist von allen ausstellenden Behörden umzusetzen.

Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr nun 46 Euro (zuvor 37 Euro).
Für Antragstellende unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 27,60 Euro (zuvor 22,80 Euro).

Nach Angaben des Bundes dient die Gebührenerhöhung dem Ausgleich gestiegener Produktions- und Verwaltungskosten. Zudem sollen die Einnahmen in höhere Sicherheitsstandards sowie in den weiteren Ausbau digitaler Verfahren im Ausweiswesen fließen.

Das Bürgerbüro der Stadt Bexbach informiert transparent über die bundesweit geltenden Regelungen und steht Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragen rund um Personalausweis und Reisepass beratend zur Seite. Aktuell befindet sich ein neues Kundenmanagement-System in der Einführungs- und Testphase. Erste Erfahrungen zeigen bereits einen strukturierten Ablauf und eine gute Annahme durch die Besucherinnen und Besucher.

Die bürgerfreundlichen Öffnungszeiten ermöglichen zudem eine flexible Terminplanung.

Wichtig: Seit dem 1. Mai 2025 sind für die Beantragung von Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Für Erwachsene können diese direkt vor Ort im Bürgerbüro aufgenommen werden. Für Babys und Kleinkinder ist ein QR-Code mit einem digitalen Foto eines zugelassenen Fotodienstleisters mitzubringen.

Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen steht das Bürgerbüro der Stadt Bexbach unter der Telefonnummer 06826/ 529-190 gerne zur Verfügung.