Öffentliche Bekanntmachung

nach § 65 Abs. 4 und § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwalgesetz (KWG).

In seiner Sitzung am 04. Juli 2024 hat der Rat der Stadt Bexbach nach § 65 KSVG aus seiner Mitte

Herrn Thorsten Müller zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Bexbach

gewählt. Die Amtszeit des ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates.

Bexbach, den 4. Juli 2024

 

Christian Prech

Bürgermeister