Öffnung der Straße „Zum Kälberberg“

Seit Donnerstag, den 17.09.2026, ist die Straße „Zum Kälberberg“ asphaltiert und kann befahren werden.

Bitte achten Sie auf die dortige Beschilderung (Rundkurs) und insbesondere auf den hier bestehenden verkehrsberuhigten Bereich.

Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr aber auch nicht behindern. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahre (7-10 km/h). Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.  

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich A3, unter der Telefonnummern (06826) 529-133 oder sicherheitundordnung@bexbach.de gerne.