Regiebetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Satzung vom 28. Jan. 1993 hat der Stadtrat am 09. Oktober 2025 für den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf                                     5.508.400 Euro

in den Aufwendungen auf                          5.466.170 Euro

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf                               2.248.000 Euro

in den Ausgaben auf                                 2.248.000 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf                                  1.469.400 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf                                      2.000.000 Euro

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz)).

Die erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes –Kommunalaufsicht- zur Höhe des Gesamtbetrages der Kredite wurde am 05.01.2026 erteilt.

GENEHMIGUNG

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i.V.m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

1.469.400,-- €
 

Im Auftrag

Birgit Heib

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 30. Januar 2026 bis einschließlich 09. Februar 2026 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.08, während der Dienststunden öffentlich aus.

Bexbach, den 20. Januar 2026

Christian Prech
Bürgermeister