Regiebetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 5.508.400 Euro
in den Aufwendungen auf 5.466.170 Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 2.248.000 Euro
in den Ausgaben auf 2.248.000 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf 1.469.400 Euro
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 2.000.000 Euro
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz)).
Die erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes –Kommunalaufsicht- zur Höhe des Gesamtbetrages der Kredite wurde am 05.01.2026 erteilt.
GENEHMIGUNG
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i.V.m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
1.469.400,-- €
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 30. Januar 2026 bis einschließlich 09. Februar 2026 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.08, während der Dienststunden öffentlich aus.
Bexbach, den 20. Januar 2026
Christian Prech
Bürgermeister

