Der Bürgermeister informiert – KW 5

Grundsteuerreform: Finanzamt Ansprechpartner – Weniger Einnahmen für die Stadt Bexbach

 

Liebe Bexbacherinnen und Bexbacher,

dieser Tage wurden die Grundsteuerbescheide an die Eigentümer in Bexbach verschickt. Die Abgaben wurden erstmals auf der Basis der vom Finanzamt festgesetzten Werte ermittelt. Die Reform war notwendig aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe bereits mehrfach darüber informiert, dass die Stadt mit den Werten umzugehen hat, so wie sie uns von dem Finanzamt übermittelt werden. Der Stadt Bexbach entstehen durch die Reform keine Mehreinnahmen. Im Gegenteil: Rechnerisch hätten wir die Hebesätze sogar erhöhen müssen, weil unter dem Strich ein geringeres Steueraufkommen vorliegt, als zuvor. Das haben wir nicht getan, damit die Bexbacher nicht noch mehr als bisher belastet werden. Andere Kommunen im Saarland haben die Möglichkeit genutzt und zusätzlich den Hebesatz erhöht.  Der Stadtrat hat auf meinen Vorschlag hin sogar an einer Stelle den Hebesatz gesenkt (Grundsteuer A). Das Versprechen des Bundes, wonach die Reform zu einer „Aufkommensneutralität“ (also nicht mehr oder weniger Einnahmen) für die Gemeinden führen soll, wurde somit nicht eingehalten.

Die Reform auf Basis der Fragebögen, die die Eigentümer im Vorfeld an das Finanzamt übermittelt haben, hat dazu geführt, dass teilweise – trotz gleichbleibendem (Grundsteuer B) oder gesunkenem Hebesatz (Grundsteuer A) – die Grundsteuerwerte deutlich von den Vorjahreswerten abweichen. In Einzelfällen wurde mir eine Spanne von einer Halbierung bis mehr als einer Verdreifachung berichtet. Ähnlich sieht es in anderen Kommunen aus. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle erneut darüber zu informieren, dass die Stadt, der Stadtrat und der Bürgermeister diese Festsetzung nicht vorgenommen haben. Die einzige „Steuerungsmöglichkeit“, die wir vor Ort haben, ist der Hebesatz. Der Stadtrat und auch ich persönlich waren uns im vergangenen Jahr sofort einig, dass wir diese Stellschraube nicht drehen wollen, damit keine noch höhere Belastung entsteht.

Bei Fragen zu der Steuerfestsetzung wenden Sie sich bitte an unsere Kämmerei unter der Telefonnummer 06826/529-168. Bei Fragen zur Bewertung der Grundstücke wenden Sie sich bitte an das

Finanzamt St. Wendel (0681/501-6288).

Die Stadt kann hierzu keine Auskünfte geben. Wir bekommen selbst nur die Werte übermittelt und müssen diese veranschlagen.

Ihr Christian Prech
Bürgermeister