Der Bürgermeister informiert – KW18

Ladenöffnungsgesetz bremst Entwicklung im ländlichen Raum – 
Wettbewerbsnachteil für saarländische Kommunen

Liebe Bexbacherinnen und Bexbacher,

vielleicht haben Sie im vergangenen Jahr den Medien entnommen, dass im Saarland immer wieder über des Ladenöffnungsgesetz (LÖG) gesprochen wurde. Dieses Gesetz regelt grob gesagt, welche Geschäfte wann und wie öffnen dürfen. In zahlreichen Gemeinden sind in den letzten Jahren „autonome“ Supermärkte oder „Smartstores“ entstanden. Das Geschäftskonzept dieser Supermärkte beruht darauf, dass die Kunden einen erweiterten zeitlichen Zugang zu den Waren haben – teilweise rund um die Uhr. Dieses Konzept funktioniert erfolgreich in fast allen Bundesländern. Das Saarland hat bisher die Chance verpasst, sein Ladenöffnungsgesetz an die Bedarfe des ländlichen Raums anzupassen und bildet gemeinsam mit Bayern ein Schlusslicht im bundesweiten Vergleich. In allen anderen Bundesländern gibt es deutlich liberalere Regelungen, gerade in Hinblick auf digitale Supermärkte. 2025 ermöglichte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit minimale Verbesserungen, die jedoch bei weitem nicht dem Bedarf der Anbieter, aber auch nicht der Städte und Gemeinden, entsprechen. Konkret wurde beispielsweise digitalen Kleinstsupermärkten bis 150 m² gestattet, sonntags unter bestimmten Voraussetzungen 5 Stunden zu öffnen. Zu den weitergehenden Einschränkungen gehört beispielsweise, dass keine Pfandrückgabe erfolgen soll. Das entspricht aus meiner Sicht nicht der Realität im Jahr 2026.

Was sind eigentlich digitale Supermärkte?

In solchen Märkten wird in der Regel kein Personal beschäftigt. Die Kunden registrieren sich beispielsweise für eine Kundenkarte oder legitimieren sich mit der Bankkarte. Sie nehmen die Waren aus dem Regal und beenden ihren Einkauf selbständig. Der fällige Betrag wird wie bei einer Kartenzahlung üblich, vom Konto abgebucht. Mitarbeiter sind je nach Geschäftsmodell nur stundenweise oder zum Einräumen der Ware anwesend. Diese Märkte stärken bereits heute erfolgreich zahlreiche strukturschwachen Regionen bundesweit.

Das für das Ladenöffnungsgesetz im Saarland zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat kürzlich mit einem Rundschreiben die Kommunen aufgefordert, die Einhaltung des LÖG in Hinblick auf digitale Kleinstsupermärkte verstärkt zu kontrollieren. Zweifelsohne liegt die Zuständigkeit hierfür bei den Gemeinden. Dieser Verantwortung kommen wir i.R. der gesetzlichen Regelungen selbstverständlich nach.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben mich darauf angesprochen, was der Unterschied zu sog. „Automatenmärkten“, wie beispielsweise in der Bahnhofstraße, ist. Diese dürfen 24/7 geöffnet haben. Die Frage, warum diese Läden anders behandelt werden, als die genannten Smart-Stores, kann ich ihnen nicht beantworten. Aus meiner Sicht ist in beiden Läden kein Personal beschäftigt und es sollte irrelevant sein, ob ich meine Waren selbst aus dem Regal nehmen oder selbst aus einem Automaten.

Was bedeutet das für Bexbach?

In Bexbach darf es, wie im Rest des Saarlandes, weiterhin keine autonomen Supermärkte geben. Das betrifft direkt bereits heute den bestehenden Markt in Frankenholz, der sich an den allgemeinen Öffnungszeiten des LÖG orientieren muss. Für diesen greifen auch die genannten „Lockerungen“ nicht, da er augenscheinlich über 150 m² Verkaufsfläche hat.

Das betrifft jedoch auch potenzielle Neuansiedlungen. Für den Stadtteil Oberbexbach stand ich gemeinsam mit meinem Team im Bereich Stadtentwicklung und Ortsvorsteher Dominik Feldner in sehr vielversprechenden Gesprächen mit einem Anbieter, der einen Smart-Store in Oberbexbach eröffnen wollte. Wir haben intern bereits die Weichen für einen Bebauungsplan gestellt und den Weg für einen Nahversorger im Herzen des zweitgrößten Stadtteils gestellt. Der Anbieter hat jedoch kürzlich mit Verweis auf die zu sehr einschränkenden Regelungen bzgl. der Öffnungszeiten im Saarland die Planungen eingestellt.

Ich habe am 12.03.2026 Herrn Minister Dr. Magnus Jung über die Probleme für unsere Stadt, aber sicherlich auch für zahlreiche andere Gemeinden informiert und für eine zeitgemäße Ladenöffnung auch im Saarland geworben und ihm ein persönliches Gespräch in der Angelegenheit angeboten. Das Gesprächsangebot wurde nicht angenommen, ich bedanke mich aber für die Rückmeldung, in der er mir jedoch bedauerlicherweise mitgeteilt hat, dass er derzeit im saarländischen Landtag keine politische Mehrheit für eine Änderung an den bestehenden Regelungen sieht. Lediglich „perspektivisch“ wird eine Liberalisierung nicht ausgeschlossen.

Ich verspreche Ihnen, dass ich mich weiterhin – auch auf Ebene des Städte- und Gemeindetages – dafür einsetzen werde, dass im Saarland die Regelungen zur Ladenöffnung liberalisiert und an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden.

Ihr Christian Prech
Bürgermeister