Stadtleben
Informationen über Märkte in Bexbach
Wir suchen noch Markthändler für unseren Wochenmarkt mit folgenden oder ähnlichen Angeboten:
Wir wollen unseren Wochenmarkt immer interessanter machen. Deshalb suchen wir ständig Markthändler, bevorzugt Wurst, Fleisch, Käse, Haushaltswarenhändler und Grünwaren.
Interessierte Markthändler können sich für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt Mittwoch und Samstag per Telefon oder E-Mail bei den Marktmeistern bewerben.
Händlerinformation - Wochenmarkt Bexbach
Lage und Marktzeiten:
Der Wochenmarkt wird auf dem Aloys-Nesseler-Platz vor der Kreissparkasse Bexbach- Mitte ausgerichtet.
Die Verlegung auf einen anderen Platz bleibt vorberhalten.
Der Verkauf auf dem Wochenmarkt erfolgt jeweils mittwochs und samstags
a) in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
b) in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Änderungen der Marktzeiten
Am Wochenende des Stadtfestes fällt der Samstagmarkt aus
Fallen Markttage auf gesetzliche Feiertage, findet der Markt dann am Vortag statt.
Standplatz
- Lage und Standort des Platzes werden dem Markthändler durch die Bedienstete der Stadt Bexbach (Marktmeister) zugeteilt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.
- Der Markthändler kann den ihm zugeteilten Standplatz nur mit Zustimmung der Stadt einem Dritten überlassen.
- Soweit der Markthändler seinen Standplatz bis 8.00 Uhr nicht belegt hat, ist die Stadt für jeweils diesen Markttag zur Weitergabe des Standplatzes berechtigt. Der Markthändler hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Erstattung des Platzgeldes.
Platzgeld
Das Platzgeld richtet sich nach der Marktgebührensatzung der Stadt Bexbach
Die Stromanschluss- und Verbrauchskosten werden gesondert berechnet und angefordert.
Auf- und Abbau
- Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen frühestens ab 6.00 Uhr angefahren, ausgepackt und aufgestellt werden.
- Der Abbau darf nicht vor 12.00 Uhr erfolgen; spätestens 1 Stunde nach Beendigung der Marktzeit müssen Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände vom Marktplatz entfernt sein.
- Die Ahndung von Verstößen gegen das Abfallbeseitigungsgesetz , die Straßenreinigungssatzung sowie etwaiger anderer Vorschriften bleiben unberührt.
Sauberkeit
- Der Markthändler ist verpflichtet, dafür zu Sorge zu tragen, das Papier und anderes leichtes Material nicht verweht werden. Abfälle, insbesondere Verpackungen, selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Stadt führt die abschließende Reinigung (Kehrung) des gesamten Marktpklatzes durch.
Marktmeister
Holger Jeserich
Tel. Nr.06826-529 203
Mobile: 01706329045
E-mail: sicherheitundordnung(at)bexbach.de
Karolina Johann
Tel. Nr. 06826-529 203
Mobile: 0175-5885574