Stadt Bexbach - Infoblatt Datenschutz Abgabenerhebung
Stadt Bexbach
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung
bei der Abgabenerhebung durch die Stadt Bexbach
Vorwort
Im Zusammenhang mit der Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern sowie von kommunalen Abgaben müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Stadt Bexbach personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Bexbach, vertreten durch den Bürgermeister, richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Bexbach lauten:
Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach
Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bexbach über die Mailadresse:
datenschutz(at)bexbach.de wenden.
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Abgaben nach den Vorschriften der Steuergesetze, dem Kommunalabgabengesetz, der Abgabenordnung, der kommunalen Satzungen und der sonstigen der Abgabenerhebung zugrundliegenden Rechtsvorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung, §12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines abgabenrechtlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere abgabenrechtliche oder nichtabgabenrechtliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes).
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Erhebung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der kommunalen Abgaben verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Vor- und Nachname,
Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Geburtsdatum und -ort,
Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z.B.
Gewerbesteuermessbetrag,
Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
Bankverbindung,
Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben und Vorauszahlungen,
Angaben über abgegebene Abgabenerklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen abgaberelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
Im weitgehend automationsgestützten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem abgabenrechtlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiel:
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).
Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
0681/94781 0
https://datenschutz.saarland.de/ueber-uns/kontakt/
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e des Kommunalabgabengesetzes). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Weitergehende Informationen können Sie
dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
der Internetseite des Unabhängigen Datenschutzzentrums https://datenschutz.saarland.de/)
entnehmen.
Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
und die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes u.a. unter
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/KAG_SL_rahmen.htm