Elektronische Bürgerdienste

Die Stadt Bexbach bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Die Stadt Bexbach eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf dem folgenden Link hinterlegten Bedingungen


Rahmenbedingungen eGo-Mail