Stadt Bexbach

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Abgabenerhebung durch die Stadt Bexbach

Vorwort

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern sowie von kommunalen  Abgaben müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Bexbach personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? 
  2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? 
  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? 
  4. Wie verarbeiten wir diese Daten? 
  5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? 
  6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? 
  7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? 
  8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? 

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Bexbach, vertreten durch den Bürgermeister, richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Bexbach lauten:

Stadt Bexbach

Rathausstraße 68
66450  Bexbach

Darüber hinaus können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Bexbach über die Mailadresse:
wenden.  

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Abgaben nach den Vorschriften der Steuergesetze, dem Kommunalabgabengesetz, der Abgabenordnung, der kommunalen Satzungen und der sonstigen der Abgabenerhebung zugrundliegenden Rechtsvorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung, §12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines abgabenrechtlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere abgabenrechtliche oder nichtabgabenrechtliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes).

Beispiel zur Verarbeitung:

Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Erhebung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der kommunalen Abgaben verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:

Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.

3.   Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
  1. Vor- und Nachname,
  2. Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
  3. Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
  4. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  5. Geburtsdatum und -ort,
  6. Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z.B.
  1. Gewerbesteuermessbetrag,
  2. Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
  3. Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
  4. Bankverbindung,
  5. Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben und Vorauszahlungen,
  6. Angaben über abgegebene Abgabenerklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:  

  •  Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen 
  •  unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen abgaberelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4.  Wie verarbeiten wir diese Daten?  

Im weitgehend automationsgestützten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5.  Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?  

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem abgabenrechtlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:

  • Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?  

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft 
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer oder Abwassergebühr, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Abgabe oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Abgabenerhebung) besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Abgabenverfahrens Besteuerungsverfahrens).
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde beim Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland einlegen.

Die Kontaktdaten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland lauten:

Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
0681/94781 0
https://datenschutz.saarland.de/ueber-uns/kontakt/


Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e des Kommunalabgabengesetzes). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.


8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • der Internetseite des Unabhängigen Datenschutzzentrums https://datenschutz.saarland.de/) entnehmen.

Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
und die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes u.a. auf der Internetseite des Saarlandes