Energie und Umwelt

Wichtige Tipps und Hinweise rund um die Themen Energie & Umwelt

Autobesitzer kennen und überwachen den Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge. Verbraucher achten beim Kauf auf die Effizienzklasse von Haushaltsgeräten. Jedoch nur selten kennen Eigentümer die energietechnische Qualität ihrer Gebäude, obwohl gerade die Heiz- und Warmwasserkosten die größte Ausgabenposition unter den monatlichen Betriebskosten ausmachen. Käufer, Mieter oder Vermieter erfuhren bisher wenig über die energetische Qualität oder den Energiebedarf eines Hauses. Seit Oktober 2007 hat sich dies mit der Energieeinsparverordnung 2007 geändert und wurde mit der Novellierung der Verordnung im Oktober 2009 weiter modifiziert. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes (nicht bei Denkmalschutz) ist auf Nachfrage dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Energieausweis mit den geforderten Daten und Empfehlungen vorzulegen. 

Der Energieausweis bietet auf vier Seiten Energiekennwerte zur Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes, die wesentlichen Objektdaten, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden sowie Begriffserklärungen und Empfehlungen zur Verbesserung und Modernisierung. Die energetische Qualität des Hauses kann dabei visuell und leicht verständlich an einem Bandtacho, dem sog. "Energielabel", abgelesen werden. Der Energieausweis verfolgt mehrere Ziele:

  • Gütesiegel für die energetische Qualität
  • schafft Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt
  • zeigt Energieeinsparpotentiale auf und gibt Impulse für energetische Gebäudesanierungen.

Kauf- und Mietinteressenten aber auch Eigentümer erhalten damit Informationen, auf deren Basis Energiesparmaßnahmen ergriffen werden können, die den Verbrauch wesentlich senken. 

Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Verbrauchsdaten. Er hat weniger objektive Aussagekraft als der Bedarfsausweis, weil das abgebildete Ergebnis stark vom Verhalten der Nutzer geprägt wird. Wohnt beispielsweise in einem Gebäude ein berufstätiges, kinderloses Ehepaar, wird sicherlich ein geringerer Verbrauch ausgewiesen, als wenn im gleichen Anwesen eine kinderreiche Familie lebt.

Der Bedarfsausweis wird ingenieurmäßig berechnet und beruht nur auf den theoretisch ermittelten, rechnerischen Werten nach normierten Randbedingungen. Die Verbrauchsdaten und damit das Nutzerverhalten fließen nicht in die Berechnung mit ein. Somit ist der Bedarfsausweis im Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Bedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für diese Gebäude besteht Wahlfreiheit, wenn schon bei Baufertigstellung oder durch spätere bauliche Ertüchtigungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird. Ebenfalls einen Bedarfsausweis benötigen Hausbesitzer, die im Rahmen einer Gebäudesanierung staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

Prinzipiell wird empfohlen, den Energiepass auf der Grundlage des  Energiebedarfs ausstellen zu lassen, weil dieser unter normierten Randbedingungen und ohne Einfluss des Nutzerverhaltens erstellt wird und somit aussagekräftiger ist als ein Verbrauchsausweis.

Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden ist den Interessenten ein Energieausweis zugänglich zu machen. Außerdem wird ein (Bedarfs-) Ausweis bei Inanspruchnahme von Fördermittel benötigt. Bei Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, ist der Ausweis öffentlich auszuhängen.