Bekanntmachung „Aloys-Nesseler-Platz“

Durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Bexbach vom 18.04.2024 wird die Erschließungsanlage „Aloys-Nesseler-Platz“ im Gemeindebezirk Bexbach gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) in der zur Zeit geltenden Fassung im Rahmen der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrs-üblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- (Straßenfläche), Park- (Parkplätze) und Fußgängerverkehr (Gehwege, Fest- und Messe-flächen) gewidmet.

Die Verkehrsanlage umfasst folgende Flurstücke:

631/11, 631/12, 1591/1, 1609/10, 1609/11, 1610/7, 1610/8, 1630/17, 1642/15, 1642/17, 1642/19, 1645/5, 1645/9, 2153/5, 2154/22, 2156/9, 2156/12, 2157/5, 2157/6, 2159/22, 2159/24, 2159/27, 2159/31, 2159/37, 2159/39, 2161/10, 2163/29, 2163/32, 2163/33, 2163/34, 2163/36, 2163/37 und 2163/39, alle Gemarkung Bexbach. Alle genannten Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Bexbach.

Die Straßen und Parkplätze im Widmungsbereich erhalten den Charakter einer Gemeindestraße und werden, wie auch die Fest- und Messeflächen, in die Straßen-baulast der Stadt Bexbach übernommen.

Der Lageplan der neu gewidmeten Verkehrsanlage kann nach telefonischer Vereinbarung in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bexbach, Rathaus 2, Luitpoldstraße 27, während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (Zimmer 2.02, Tel.: 06826 / 529-214).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Bexbach erhoben werden.

Die Anschrift lautet: Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach.

Bexbach, den 22.04.2024

Der Bürgermeister

Christian Prech