Schiedswesen in Bexbach
Unser Motto: „schlichten statt richten“
Das Motto des Bundes deutscher Schiedsleute „schlichten statt richten“ skizziert kurz und prägnant die Arbeit der Schiedspersonen in Deutschland. Weite Kreise der Bevölkerung identifizieren die Arbeit der Schiedspersonen allerdings nur mit dem Sühneversuch in Strafsachen; die Befugnisse der Schiedspersonen in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten sind nur wenig verbreitet.
Nach der Saarländischen Schiedsordnung findet das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, einschließlich der Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie über bestimmte Verletzungen der persönlichen Ehre statt. Ein Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.
Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau zu bestellen. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Stadtrat. In das Amt einer Schiedsperson kann nur berufen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, der Persönlichkeit und Fähigkeit nach zur Streitschlichtung geeignet ist und im jeweiligen Schiedsbezirk (Stadt Bexbach) wohnt.
Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 Herrn Klaus-Peter Truxa als Schiedsmann gewählt.
In Bexbach sind aktuell Klaus-Peter Truxa als Schiedsmann und Thomas Schwarz als sein Stellvertreter tätig. Herr Truxa ist bereits seit 2015 im Amt und wurde am 30. Juni 2025 für eine dritte Amtszeit bestätigt. Im Rahmen dieses Termins wurde er zudem für zehn Jahre ehrenamtlichen Einsatz gewürdigt. Thomas Schwarz wurde im März 2024 als stellvertretender Schiedsmann bestellt.
Schiedsmänner der Stadt Bexbach
- Klaus-Peter Truxa (Schiedsmann)
- Thomas Schwarz (stellvertretender Schiedsmann)
Sprechstunden der Schiedsleute:
Donnerstags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Rathaus I, Rathausstraße 68, Zimmer 1.01, Telefon-Nr. 06826 529-113.