Bürgermeister-Blog
Bürgermeister Christian Prech informiert über aktuelle Themen in Bexbach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
schön, dass Sie sich für unsere Stadt interessieren.
In meinem regelmäßigen Bürgermeister-Blog greife ich seit Amtsübernahme aktuelle und interessante Themen unserer Stadt auf und beziehe für Sie dazu Stellung. Neben meinen aktuellen Blogbeiträgen, die Sie im nachfolgenden Bereich finden, gibt es die älteren Einträge im Archiv.
Beste Grüße
Ihr Christian Prech
Bürgermeister
Der Bürgermeister informiert – KW 47
Sehr geehrte Bexbacherinnen und Bexbacher,
in den vergangenen Monaten haben wir alle die intensiven Diskussionen zur Grundsteuerreform aufmerksam verfolgt. Diese Reform bringt weitreichende Konsequenzen mit sich, die auch unsere Stadt betreffen. Vor dem Hintergrund dieser Reform wäre eine Erhöhung der Steuern erforderlich, um den neuen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Gemeinsam mit der Verwaltung und dem Stadtrat habe ich jedoch aktiv dafür gearbeitet, dass wir eine andere Entscheidung treffen. Es lag mir am Herzen, dass im kommenden Jahr keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen – eine Entscheidung, die wir nicht leichtfertig getroffen haben.
Ich möchte Ihnen daher gerne erläutern, warum wir uns gegen eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden haben und welche Argumente uns bestärkt haben, diesen Schritt zu gehen. Wir sind uns bewusst, dass viele Menschen gerade in diesen herausfordernden Zeiten unter finanziellen Druck stehen. Eine Steuererhöhung könnte für viele von Ihnen zu einer erheblichen zusätzlichen Last werden.
Im Folgenden werde ich auf die spezifischen Gründe und Überlegungen eingehen, die hinter dieser wichtigen Entscheidung stehen. Es ist mir ein Anliegen, dass Sie als Teil unserer Gemeinschaft nachvollziehen können, wie wir gemeinsam an Ihrem Wohl arbeiten.
Warum wurde diese Änderung notwendig?
Die von den Gemeinden erhobene und dem gemeindlichen Haushalt zufließende Grundsteuer wird festgesetzt, in dem ein vom Finanzamt berechneter und festgelegter Messbetrag mit dem Grundsteuerhebesatz der Gemeinde vervielfältigt wird.
Infolge der Grundsteuerreform und der damit einhergehenden zum 01.01.2025 geänderten Bewertungsregeln wurde durch die Finanzämter jeglicher Grundbesitz neu bewertet, was rechtlich zur Folge hat, dass die Geltungsdauer der Hebesätze zum 31.12.2024 endet und diese neu festgesetzt werden müssen.
Die Höhe der Hebesätze liegt in der Entscheidung des Stadtrates. Die Grundsteuerreform soll allerdings nicht dazu führen, dass das Grundsteueraufkommen in der Gemeinde insgesamt steigt, sie soll aufkommensneutral sein. Im Einzelfall sind jedoch starke Abweichungen gegenüber der bisherigen Steuerschuld möglich.
Warum wäre eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig gewesen?
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag die Rücklaufquote der vom Finanzamt übermittelten neuen Messbeträge bei rund 96%. Die Quote bezieht sich auf die Anzahl der Fälle, in den übermittelten Fällen sind auch Schätzungen enthalten. Es hat sich gezeigt, dass in Bexbach durch die Grundsteuerreform die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer B gegenüber 2024 zurückgegangen ist. Dies bedeutet, dass der Hebesatz erhöht werden müsste, um Aufkommensneutralität zu erreichen.
Der errechnete aufkommensneutrale Hebesatz liegt auf der Basis der vorhandenen Daten bei 481,04%, was einer Erhöhung von rd. 11 Prozentpunkten entspräche (bisher 470%). Bei gleichbleibendem Hebesatz würde das Aufkommen sinken, was für den Haushalt einen rechnerischen Einnahmeverlust von rund 65.000 € bedeutet.
Warum haben wir dies nicht umgesetzt?
Es wurden immer noch nicht alle Werte durch das Finanzamt übermittelt, in Einzelfällen besteht auch noch Klärungsbedarf. Die Auswirkungen der Schätzungen können nicht beziffert werden, eventuell kommt es hier noch zur Aktualisierung von Werten. Auswirkungen von eingelegten Widersprüchen gegen die Messbetragsbescheide können nicht abgeschätzt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrem Grundsteuerbescheid 2025 eine direkte Vergleichsmöglichkeit, wie sich die Reform bei gleichem Hebesatz der Gemeinde für sie auswirkt.
Eine umfassende Prüfung des Hebesatzes wird daher erst im Laufe des Jahres 2025 erfolgen, mit der Möglichkeit einer Anpassung zum 01.01.2026, sobald alle Fakten geklärt sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Entscheidung nachvollziehbar darlegen und Ihnen einen Einblick in die Pros und Contras unserer Überlegungen geben. Sobald eine vollständige Datengrundlage vorliegt, werden wir die Situation erneut bewerten und gegebenenfalls Anpassungen an den Hebesätzen vornehmen.
Ihr Christian Prech
Bürgermeister