Wahlen in Bexbach

Hier können Sie sich über die Wahlergebnisse in Bexbach informieren

    Mit Beschluss vom 10. August 2023 hat die Bundesregierung den Tag der Europawahl auf Sonntag, den 9. Juni 2024 festgelegt (BGBl. I Nr. 213). Infolgedessen gelten nunmehr auch die Fristen für die Eintragungen in das deutsche Wählerverzeichnis von Auslandsdeutschen und Unionsbürgern sowie etwaige Austragungen. Die maßgeblichen Anlagen finden Sie online abrufbar unter: www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html

    Nichtdeutsche EU-Bürger: Eintragung auf Antrag (Unionsbürgerinnen und -bürger – Anlage 2A)

    Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort (Stadt Bexbach, Bürgerbüro) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Bexbach, Bürgerbüro, im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

    Auslandsdeutsche (Deutsche im Ausland – Anlage 2)

    Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

    Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Stadt Bexbach, Bürgerbüro, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Bexbach im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

    Nichtdeutsche EU-Bürger: Austragung aus dem deutschen Wählerverzeichnis (Unionsbürgerinnen und -bürger – Anlage 2c)

    Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Werden die o. g. Personen von Amts wegen in das deutsche Wählerverzeichnis der Stadt Bexbach eingetragen, wollen jedoch in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen diese spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der Stadt Bexbach (wenn zuständig) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.

    Am 26. Mai 2019 fanden die Wahlen zum Europäischen ParlamentKreistag und Stadtrat sowie die Wahlen der Ortsräte und die Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Bexbach statt. Die Ergebnisse finden Sie nachfolgend.

    Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt. Die Ergebnisse der Stadt Bexbach finden Sie nachfolgend.