Dauerhaftes Abstellen von Abfallbehältnissen auf dem öffentlichen Gehweg

Aus gegebenem Anlass weist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach darauf hin, dass das Abstellen von Abfalltonnen auf dem öffentlichen Gehweg lediglich dem Zweck der Bereitstellung zur Leerung der Behältnisse dient.

Dauerhaft am Straßenrand abgestellte Abfalltonnen sind verständlicherweise ein Grund, der zu Unmut führt und in Nachbarschaftsstreitigkeiten enden kann.

Aus gegebenem Anlass weist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach darauf hin, dass das Abstellen von Abfalltonnen auf dem öffentlichen Gehweg lediglich dem Zweck der Bereitstellung zur Leerung der Behältnisse dient. Es wird darum gebeten, darauf zu achten, dass die Abfallbehälter in dem Zeitraum zwischen den Leerungen auf dem hierfür bestimmten Platz des jeweiligen Privatgrundstücks abzustellen sind. So lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden.

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Sicherheit & Ordnung, unter der Telefonnummer 0 68 26 / 529-204 gerne.