Wichtige Information für den Fall einer Stichwahl der Landrätin/des Landrates des Saarpfalz-Kreises

Hinweise des Bexbacher Wahlamtes:

Das Wahlamt der Stadt Bexbach weist bereits jetzt darauf hin, dass im Falle einer notwendigen Stichwahl der Landrätin/des Landrates des Saarpfalz-Kreises die Wahlberechtigten, die bereits zur Hauptwahl am 09.06.2024 Briefwahlunterlagen beantragt haben und/oder per Briefwahl (auch vor Ort im Bürgerbüro) gewählt haben, für die Stichwahl am 23.06.2024 automatisch (also ohne erneute Beantragung) Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen.

Bexbach, den 21.05.2024