Einebnung von Gräbern

Öffentliche Bekanntgebung - Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen Bexbach-Mitte, Oberbexbach und Frankenholz 

§ 11 Abs. 4 der aktuellen Friedhofssatzung sieht vor, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstätte entzogen werden kann, wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist oder Gräber nicht mehr gepflegt und unterhalten werden. Der Nutzungsberechtigte ist hierzu schriftlich zu informieren. Reagiert der Nutzungsberechtigte auch auf die zweite schriftliche Aufforderung nicht, ist der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, ist die Stadt Bexbach berechtigt, die Grabstätte innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung abzuräumen.

Da bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten kein aktueller Nutzungsberechtigter ermittelt werden konnte, werden die Einebnungsmaßnahmen öffentlich bekanntgegeben.

Nachfolgend aufgeführte Grabstätten werden, sofern kein Widerspruch stattfindet, eingeebnet:

Bexbach-Mitte:
Joneleit Emil, Dörr Dorothea, Klim Bertha, Schütt Veronika, Kohl Otto, Kirsch Eduard, Franz Hans Peter, Beuscher Konstantine, Hans Arnold, Weber Maria, Dörr Aloys, Fähnrich Johann, Reuter Karl, Fröhlich Meta, Bensmann Karl Peter, Leßmeister Maria

Oberbexbach:
Schiestel Johann

Frankenholz:
Spohn Elvira