Einebnung von Gräbern

Die Einebnung der Gräber in Bexbach-Mitte wird ab Mitte der KW 47 stattfinden. Die Arbeiten sollen in der kommenden Woche (KW 48) abgeschlossen sein.

§ 11 Abs. 4 der aktuellen Friedhofssatzung sieht vor, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstätte entzogen werden kann, wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist oder Gräber nicht mehr gepflegt und unterhalten werden. Der Nutzungsberechtigte ist hierzu schriftlich zu informieren. Reagiert der Nutzungsberechtigte auch auf die zweite schriftliche Aufforderung nicht, ist der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, ist die Stadt Bexbach berechtigt, die Grabstätte innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung abzuräumen.

Da bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten kein aktueller Nutzungsberechtigter ermittelt werden konnte, werden die Einebnungsmaßnahmen öffentlich bekanntgegeben.

Nachfolgend aufgeführte Grabstätten werden, sofern kein Widerspruch stattfindet, eingeebnet:

Bexbach-Mitte:

Maria Nowak, Emma und Ludwig Karl Pietsch, Bernd Schröder, Anna und Otto Moses, Toni und Paul Neumann, Waltraud und Walter Röder, Maria Wantke, Anna und Helmut Schneider