Öffentliche Bekanntmachung

nach § 65 Abs. 4 und § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwalgesetz (KWG).

In seiner Sitzung am 4. Juli 2024 hat der Rat der Stadt Bexbach nach § 65 KSVG aus seiner Mitte

Herrn Karsten Durrang zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Stadt Bexbach

gewählt. Die Amtszeit des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates.

Bexbach, den 4. Juli 2024

 

Christian Prech

Bürgermeister