Abfallbehältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen

Engpässe für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen

Dauerhaft am Straßenrand abgestellte Abfalltonnen sind verständlicherweise bei vielen ein alltägliches Ärgernis, dem grundsätzlich Abhilfe geschaffen werden sollte. Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. besteht häufig nicht ausreichend Platz zum Passieren des Gehweges. Aufgrund der vorgenannten Erläuterungen und im Interesse eines sauberen Stadtbildes wird  die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach diesen Vorfällen gezielt nachgehen. Hinzu kommt, dass das dauerhafte Abstellen der Abfallgefäße auf öffentlichen Verkehrsflächen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Polizeiverordnung der Stadt Bexbach darstellt, der es nachzugehen gilt.

Aus diesen Gründen weist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach erneut darauf hin, dass das Abstellen von Abfalltonnen auf dem öffentlichen Gehweg lediglich dem Zweck der Bereitstellung zur Leerung der Behältnisse dient. Hierbei ist der Zeitrahmen von 12 Stunden vor bzw. nach der Leerung zu wahren. Darüber hinaus sind die Abfallbehälter auf dem Privatgrundstück abzustellen.

Das Ordnungsamt Bexbach bittet Sie eindringlich die oben genannten Regelungen zu beachten.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Sicherheit & Ordnung, unter der Telefonnummer 06826 / 529-221 diese gerne.