Amtliche Bekanntmachung 01/25

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 und Entlastung des Bürgermeisters

Auf Grund des § 101 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 12. Dezember 2024 beschlossen:

Die Jahresrechnung 2023 wird festgestellt und beschlossen.

Der Jahresüberschuss wird auf 9.488.608,35 € festgestellt.

Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft und den Inhalt der Jahresrechnung Entlastung erteilt.

Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG werden die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 07. Januar – 15. Januar 2025 im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Mo.- Mi. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Bexbach, den 16. Dezember 2024

Christian Prech

Bürgermeister