Amtliche Bekanntmachung 03/25
Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Satzung vom 28. Jan. 1993 hat der Stadtrat am 14. November 2024 für den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 | |
Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
in den Erträgen auf | 5.508.400 Euro |
in den Aufwendungen auf | 5.223.530 Euro |
Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
in den Einnahmen auf | 2.340.000 Euro |
in den Ausgaben auf | 2.340.000 Euro |
§ 2 | |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.325.700 Euro |
§ 3 | |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
§ 4 | |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 2.000.000 Euro |
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz)).
Die erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes –Kommunalaufsicht- zur Höhe des Gesamtbetrages der Kredite wurde am 09.12.2024 erteilt.
GENEHMIGUNG
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i.V.m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
1.325.700,-- €
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 07. Januar bis einschließlich 16. Januar 2025 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.08, während der Dienststunden öffentlich aus.
Bexbach, den 02. Januar 2025
Christian Prech
Bürgermeister