Amtliche Bekanntmachung 03/25

Wirtschaftsplan 2025 – Regiebetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach

Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Satzung vom 28. Jan. 1993 hat der Stadtrat am 14. November 2024 für den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

 
in den Erträgen auf5.508.400 Euro
in den Aufwendungen auf5.223.530 Euro
Der Vermögensplan wird festgesetzt 
in den Einnahmen auf2.340.000 Euro
in den Ausgaben auf 2.340.000 Euro
§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

1.325.700 Euro
§ 3 
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 
§ 4 
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 2.000.000 Euro

                                                                     

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz)).

Die erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes –Kommunalaufsicht- zur Höhe des Gesamtbetrages der Kredite wurde am 09.12.2024 erteilt.

GENEHMIGUNG

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 der Sonderrechnung „Abwasserbeseitigung der Stadt Bexbach“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i.V.m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

1.325.700,-- €
 

Im Auftrag
Birgit Heib

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 07. Januar bis einschließlich 16. Januar 2025 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.08, während der Dienststunden öffentlich aus.

Bexbach, den 02. Januar 2025

 

Christian Prech
Bürgermeister