BEKANNTMACHUNG
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 21. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 35.214.203 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 42.331.041 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -7.116.838 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.806.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.890.000 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -3.084.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.063.525 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 880.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 8.183.525 EUR.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.804.000 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 450.000 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR.
§ 5
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 7.116.838 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.
2. Gewerbesteuer 445 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 21. März 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die vom Stadtrat gemeindebezirksbezogen bereitgestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000 €.
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.804.000,-- €.
St. Ingbert, 25.04.2024
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17. Mai 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024 im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Bexbach, den 06. Mai 2024
Christian Prech
Bürgermeister