BEKANNTMACHUNG

Haushaltssatzung der Stadt Bexbach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 21. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 35.214.203 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 42.331.041 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  -7.116.838 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.806.000 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.890.000 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  -3.084.000 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.063.525 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 880.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 8.183.525 EUR.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.804.000 EUR.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 450.000 EUR.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR.

 

§ 5

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 7.116.838 EUR.

 

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.

2. Gewerbesteuer  445 v.H.

 

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 21. März 2024 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die vom Stadtrat gemeindebezirksbezogen bereitgestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).

Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000 €.

2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.804.000,-- €.

St. Ingbert, 25.04.2024

Im Auftrag
Birgit Heib

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17. Mai 2024 bis einschließlich 28. Mai 2024 im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Bexbach, den 06. Mai 2024

Christian Prech
Bürgermeister