Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Wohngebiet oberhalb des Ziegelhütterweges“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die erneute Auslegung des Bebauungsplans „Wohngebiet oberhalb des Ziegelhütterweges“ beschlossen, die in der verkürzten Form durchgeführt wird. 
Geltungsbereich: Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bexbach an der Grubenstraße und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,6 ha. Der Geltungsbereich wird im Nordosten und Osten durch die Grubenstraße, im Süden durch die Wohnbebauung der Straßen „Ziegelhütterweg“, „Klinkerweg“ und im Westen durch Waldflächen begrenzt.

Folgende Änderungen wurden durchgeführt:
-    Verkürzung des südlichen Geltungsbereiches in nördliche Richtung – dadurch entfällt der private Grünstreifen
-    Erweiterung des Geltungsbereiches in östlicher Richtung, Änderung der Lage der Baufenster und der Straße aufgrund von einer abweichenden Straßenplanung
-    Ergänzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
-    Ergänzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkplatzfläche 

Der Planentwurf und die Begründung können in der Zeit 

vom 14. August 2023 bis einschließlich 01. September 2023

während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) im Rathaus II in Oberbexbach, Luitpoldstraße 27, eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11. 

Gleichzeitig wird der Bebauungsplanentwurf „Wohngebiet oberhalb des Ziegelhütterweges“ im Internet auf der Homepage der Stadt Bexbach – Bebauungspläne im Verfahren, zum Download bereitgestellt.

Es ist davon auszugehen, dass der verkürzte Zeitraum der erneuten Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:
•    Planzeichnung (Teil A)
•    Textteil (Teil B)
•    Begründung zum Bebauungsplanentwurf

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: info@bexbach.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben. 


Der Bürgermeister
Christian Prech