Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bexbach

- für das Haushaltsjahr 2022 -

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 07. April 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

            dem Gesamtbetrag der Erträge auf                    34.303.957 EUR
            dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf        33.726.594 EUR
            im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf          577.363 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

            den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf            4.885.000 EUR
            den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf           6.660.000 EUR
            dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                      -1.775.000 EUR
            den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf       1.775.000 EUR
            den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf       2.545.394 EUR
            dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                    - 770.394 EUR.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.775.000 EUR.


§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 300.000 EUR.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 28.000.000 EUR.

§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage wird nicht festgesetzt.

§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.
2. Gewerbesteuer  445 v.H.

§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 07. April 2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.

                           Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von  300.000,-- €
 
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von          1.775.000,-- €. 


St. Ingbert, 05.05.2022
Im Auftrag

Thomas Kreusch


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20. Mai 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Bexbach, den 11. Mai 2022
 

Christian Prech
Bürgermeister