Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bexbach
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 07. April 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 34.303.957 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 33.726.594 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 577.363 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.885.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.660.000 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -1.775.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.775.000 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.545.394 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf - 770.394 EUR.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.775.000 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 300.000 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 28.000.000 EUR.
§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage wird nicht festgesetzt.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.
2. Gewerbesteuer 445 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 07. April 2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 300.000,-- €
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.775.000,-- €.
St. Ingbert, 05.05.2022
Im Auftrag
Thomas Kreusch
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20. Mai 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022 im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Bexbach, den 11. Mai 2022
Christian Prech
Bürgermeister