Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Auslegung zum Bebauungsplanentwurf „Wohnquartier Neunkircher Straße

1. Änderung“, im Stadtteil Oberbexbach

Der Rat der Stadt Bexbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier Neunkircher Straße, 1. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im bebauten Bereich des Stadtteils Oberbexbach, angrenzend an die Neunkircher Straße. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von insgesamt 3.300 m².

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neunkircher Straße“ werden folgende Ziele verfolgt:

Die Brachfläche soll revitalisiert und dringend benötigte Wohnbaufläche im Innenbereich der Stadt Bexbach geschaffen werden. Durch die Lage innerhalb des bebauten Siedlungskörpers des Stadtteils Oberbexbach, wird dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung nachgekommen. In dieser zentralen Lage sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern entstehen.

Der Standort ist für die innerörtliche Nachverdichtung und die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Wohnungsangebotes der Stadt Bexbach sehr gut geeignet, da die Umgebung vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung gem. § 13a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB)

Der Rat der Stadt Bexbach hat in gleicher Sitzung die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß den §§ 13a und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.bexbach.de unter folgendem Pfad: Rathaus – Bauen in Bexbach - Bebauungspläne im Verfahren, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus II der Stadt Bexbach, Luitpoldstraße 27, im Schaukasten im 1. OG während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte erhalten Sie an oben genannter Adresse in Zimmer 1.11.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@bexbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Bexbach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies eindeutig zu vermerken.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) e) (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich B1 Stadtentwicklung, unter der Telefonnummern (06826) 529-219 oder stadtentwicklung@bexbach.de gerne.

Stadt Bexbach, den 04.07.2025

Christian Prech

Bürgermeister