Bekanntmachung einer Widmung

„Pfarrer-Kneipp-Weg“ wird uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- (Straßenfläche) und Fußgängerverkehr (Gehweg) gewidmet

Die Stichstraße „Pfarrer-Kneipp-Weg“ im Gemeindebezirk Bexbach wird gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert am 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393), im Rahmen der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- (Straßenfläche) und Fußgängerverkehr (Gehweg) gewidmet.

Die Straße umfasst die Plan-Nummer 419/10 auf der Gemarkung Bexbach, sie erhält
den Charakter einer Gemeindestraße und wird in die Straßenbaulast der Stadt Bexbach übernommen.

Der Lageplan der neu gewidmeten Straße kann in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bexbach, Rathaus 2, Luitpoldstraße 27, während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (Zimmer 2.02, Tel.: 06826 / 529-214).


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Bexbach erhoben werden.

Die Anschrift lautet: Stadt Bexbach, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach.

Bexbach, den 11.04.2021

Der Bürgermeister
Christian Prech