Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Bexbach für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes– KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 20. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.140.261 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 47.261.169 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  -15.120.908 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.139.000 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.215.000 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  -4.076.000 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.012.770 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 915.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 17.097.770 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.076.000 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 12.329.922 EUR.

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 2.790.986 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.

2. Gewerbesteuer  445 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 20. Februar 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die vom Stadtrat gemeindebezirksbezogen bereitgestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).

Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.076.000,-- €.

St. Ingbert, 14.04.2025

Im Auftrag

Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 20. Mai 2025 im Rathaus I, Zimmer 3.08, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Bexbach, den 05. Mai 2025

Christian Prech
Bürgermeister