Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Bexbach für das Haushaltsjahr 2025
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.140.261 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 47.261.169 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -15.120.908 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.139.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.215.000 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -4.076.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.012.770 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 915.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 17.097.770 EUR.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.076.000 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 12.329.922 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 2.790.986 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 470 v.H.
2. Gewerbesteuer 445 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 20. Februar 2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte ausgeschlossen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die vom Stadtrat gemeindebezirksbezogen bereitgestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG).
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist erteilt.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Bexbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.076.000,-- €.
St. Ingbert, 14.04.2025
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 20. Mai 2025 im Rathaus I, Zimmer 3.08, während der Dienststunden (Montag - Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Bexbach, den 05. Mai 2025
Christian Prech
Bürgermeister