Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes Messen und Ausstellungen der Stadt Bexbach

Der Stadtrat der Stadt Bexbach hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 gem. § 24 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Messen und Ausstellungen der Stadt Bexbach zum 31.12.2021 wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:         Aktivseite       EURO        136.637,79
                                 Passivseite     EURO        136.637,79

Gewinn- und Verlustrechnung:
Summe der Erträge                         EURO    11.418,31
Summe der Aufwendungen             EURO    14.825,60

Jahresverlust:                                EURO    - 3.407,29

Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises hat am 30. Mai 2022 für den Jahresabschluss 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Messen- und Ausstellungsbetriebes der Stadt Bexbach, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmung des KSVG, der EigVO, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen im Sinne des § 11 Abs. 2 EigVO in der Verantwortung der Werkleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. 

Der Umfang der Prüfung und der Inhalt des Prüfungsberichtes ergeben sich aus § 124 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, der Eigenbetriebsverordnung und den Vorschriften der Jahresabschlussprüfungsverordnung (JAbPrVO). Des Weiteren wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. 

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes.“

Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 02. bis einschließlich 12. Dezember 2022 im Rathaus I in Bexbach, Zimmer 3.08 während der Dienststunden öffentlich aus.

Bexbach, den 24. November 2022    

Christian Prech
Bürgermeister