Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2024-2028

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bexbach für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten sowie der Strafkammer des Landgerichts.

 

Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Homburg wird dem Rat der Stadt Bexbach in seiner Sitzung am 15.06.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.06.2023 bis einschließlich 22.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Zimmer 2.10, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich an die Stadtverwaltung Bexbach, Zentrale Dienste, Rathausstraße 68, 66450 Bexbach oder Zentraledienste@bexbach.de in der Zeit von 23.06.2023 bis 29.06.2023 Einspruch, ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.