Bekanntmachung Wirtschaftsplan 'Messen- und Ausstellungen der Stadt Bexbach'

Auf Grund der §§ 12 ff der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Betriebssatzung vom 28. März 1996 hat der Stadtrat am 21. Dezember 2023 für den Eigenbetrieb “Messen- und Ausstellungen der Stadt Bexbach“ folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

Auf Grund der §§ 12 ff der EigVO (Eigenbetriebsverordnung) und der Betriebssatzung vom 28. März 1996 hat der Stadtrat am 21. Dezember 2023 für den Eigenbetrieb “Messen- und Ausstellungen der Stadt Bexbach“ folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf                   202.100 EURO

in den Aufwendungen auf         200.650 EURO

Der Vermögensplan wird festgesetzt         

in den Einnahmen auf                    8.050 EURO

in den Ausgaben auf                       8.050 EURO

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf                                 0 EURO

§ 3                             

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf                       180.000 EURO

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 3 KSVG – Kommunalselbstverwaltungsgesetz).

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11.01.2024 den Wirtschaftsplan 2024 und den Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027 zur Kenntnis genommen.

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG zur Einsichtnahme vom 26. Januar bis einschließlich 05. Februar 2024 im Rathaus I, Bexbach, Zimmer 3.13, während der Dienststunden öffentlich aus.

Bexbach, den 22. Januar 2024
 

Volker Wagner

Werkleiter