Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 und Entlastung des Bürgermeisters

Auf Grund des § 101 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 15. Dezember 2022 beschlossen:

Die Jahresrechnung 2021 wird festgestellt und beschlossen.

Der Jahresfehlbetrag wird auf 2.093.752,83 € festgestellt.

Für das Haushaltsjahr 2021 wird dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft und den Inhalt der Jahresrechnung Entlastung erteilt.

Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG werden die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 23. Dezember 2022  – 09. Januar 2023  im Rathaus I, Zimmer 3.12, während der Dienststunden (Mo.- Mi. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Bexbach, den 16. Dezember 2022
 

Christian Prech
Bürgermeister