Einebnung von Gräbern

Öffentliche Bekanntgabe

§ 11 Abs. 4 der aktuellen Friedhofssatzung sieht vor, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstätte entzogen werden kann, wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist oder Gräber nicht mehr gepflegt und unterhalten werden. Der Nutzungsberechtigte ist hierzu schriftlich zu informieren. Reagiert der Nutzungsberechtigte auch auf die zweite schriftliche Aufforderung nicht, ist der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, ist die Stadt Bexbach berechtigt, die Grabstätte innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung abzuräumen.

Da bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten kein aktueller Nutzungsberechtigter ermittelt werden konnte, werden die Einebnungsmaßnahmen öffentlich bekanntgegeben.

Nachfolgend aufgeführte Grabstätten werden, sofern kein Widerspruch stattfindet, eingeebnet:

Bexbach-Mitte:
Omlor Bernhard, Jakobs Adelheid, Spohn Karl-Heinz, Maurer Otto, Fell Anna, Heintz Lina, Zintel Alfred, Kopp Helene, Ritter Hans Ernst, Kiehl Ursula, Buhles Bertha, Leibrock Friedrich, Jung Hans, Schwender Elisabeth, Hoffmann Else, Volz Sofie, Müller Erna, Buchreiter Maria, Göddel Pirmin, Schindler Erna, Arouna Aminou, Schindler Cäcilia, Kohl Horst, Besold Doris

Oberbexbach:
Ruffing Mathilde, Schmelzer Heinrich, Deckelnick Erich, Pütz Maria, Blinn Frieda, Reidenbach Karolina

Niederbexbach:
Fell Erna, Anslinger Elisabetha, Wetzel Cäcilia, Biehl Lieselotte, Schiestel Josef

Frankenholz:
Kruschitsch Kreszenz, Gilger Christian, Neufang August, Müller Johanna, Staab August, Sorg Erika, Johann Günther

Kleinottweiler:
Hieber Ludwig, Trautmann Susanna, Ranker Berta, Bach Anna

Höchen:
Frisch Franz Walter