Was tun, wenn winterliche Straßenverhältnisse eine geregelte Müllabfuhr unmöglich machen?

Wenn Schnee und Eis eine geregelte Müllabfuhr nicht zulassen, sind die Abfuhrunternehmen immer intensiv bemüht, nicht entleerte Abfallgefäße nachzufahren.

Wenn Schnee und Eis eine geregelte Müllabfuhr nicht zulassen, sind die Abfuhrunternehmen immer intensiv bemüht, nicht entleerte Abfallgefäße nachzufahren. Daher sollten die Behälter jeweils bis zum Samstag zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Wenn die Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können die Kundinnen und Kunden des EVS beim Restabfall auf Abfallsäcke ausweichen, die zum Preis von 6 Euro (Entsorgung ist im Preis enthalten) bei den Kommunen erhältlich sind. Die Säcke werden am nächsten Leerungstermin zusammen mit den Restabfallgefäßen mitgenommen.
Für den Fall, dass die Biotonne nicht geleert werden konnte und entsprechende Ausweichkapazitäten benötigt werden, können Kartons von handlicher Größe mit Biogut befüllt und zur Mitnahme neben die Biotonne gestellt werden.

Wichtig:
Auch wenn normale Kfz Straßen und Zufahrten noch befahren können, ist dies für die schweren Müllfahrzeuge oft nicht mehr möglich bzw. aus Sicherheitsgründen – z.B. bei eingeschränktem Winterdienst - nicht vertretbar.


Die Müllgefäße müssen auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind.