Erweiterung der FGTS-Plätze der Grundschule Frankenholz

Mietvertrag für die FGTS-Räumlichkeiten im Martin-Niemöller-Haus wurde unterzeichnet

Die Stadtverwaltung Bexbach ist schon seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Erweiterung der FGTS-Plätze der Grundschule Frankenholz. Grund hierfür ist die Vielzahl der Voranfragen für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule in Frankenholz für das Schuljahr 2021/2022 und die fehlende räumliche Möglichkeit zur Unterbringung der FGTS-Gruppen im Grundschulgebäude.

Glücklicherweise konnte die Stadtverwaltung Bexbach mit dem Martin-Niemöller-Haus eine geeignete Räumlichkeit finden, in der zunächst zwei FGTS-Gruppen Platz finden werden. Hierzu fand am 16.07.2021 die Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen der Stadtverwaltung Bexbach, vertreten durch den Bürgermeister Christian Prech, und der protestantische Kirchengemeinde Höchen, vertreten durch die Pfarrerin Sabine Graf, statt. Die Nutzungsmöglichkeit ist vorerst auf ein Jahr begrenzt.

Beide Vertragsparteien sind sehr glücklich über die gefundene Lösung und die Belebung des Martin-Niemöller-Hauses durch spielende und lachende Kinder. Frau Pfarrerin Graf betonte insbesondere den erheblichen Mehrwert für beide Seiten und vor allem werden die Kinder von der Vertragsunterzeichnung profitieren. Die gute Lage des Gebäudes inkl. der Spielmöglichkeiten auf dem Dorfplatz und auf dem Spielplatz unterhalb des Martin-Niemöller-Hauses seien hervorragend geeignet für die Kinder.

Auch Bürgermeister Christian Prech ist sehr zufrieden mit der künftigen Nutzung des Gebäudes der protestantischen Kirchengemeinde Höchen: „Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam mit der protestantischen Kirchengemeinde Höchen und insbesondere mit Frau Pfarrerin Graf eine für beide Seiten positive Vereinbarung treffen konnten. Nach den Sommerferien werden zunächst zwei FGTS-Gruppen der Grundschule Frankenholz einziehen. Über eine Erweiterung der Gruppen wird zwischenzeitlich nachgedacht, sodass der Kauf des Martin-Niemöller-Hauses eine Option darstellen wird, die es – auch im Hinblick auf 2025 und dem damit verbundenen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz - zu prüfen gilt.“