Friedhofsarbeiten im März

Wiesen- und Rasengräber auf den Friedhöfen im Stadtgebiet: Grabschmuck und Kerzen bis zum 18. März 2024 entfernen

Die Friedhofsverwaltung Bexbach bittet alle Angehörigen und Besucherinnen und Besucher, bis zum 18. März 2024 den Grabschmuck sowie die Kerzen von den Wiesen- und Rasengräbern zu entfernen. Dies ist notwendig, da die Wiese in dieser Zeit vertikutiert und gedüngt wird.

Gemäß § 15 Grabgestaltung, Absatz 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bexbach ist es wichtig, dass nach der Pflege der Gräber bis zum Ende der Vegetationsperiode 2024 kein Grabschmuck und keine Kerzen aufgestellt werden dürfen. Dies dient der Erhaltung der Rasen- und Wiesenflächen auf den Friedhöfen.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis und Unterstützung bei dieser Maßnahme, um die Gräber langfristig schön und gepflegt zu halten.