Informationen der Behindertenbeauftragten – Wahlen & Barrierefreiheit

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Bexbach hat alle Wahllokale der Stadt auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft und freut sich, mitteilen zu können, dass alle Wahllokale einen barrierefreien Zugang bieten. In einigen Fällen ist dies nicht der Haupteingang, eine ausreichende Beschilderung ist jedoch vorgesehen.

Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht nutzen, denn Nichtwählen spielt denjenigen in die Hände, die Menschen mit Behinderungen oder anderen Besonderheiten gerne aus der Gesellschaft ausschließen möchten. Es gibt noch viel zu tun, um unser Land barrierefrei zu gestalten, und dafür benötigen wir auch die Stimmen von Menschen mit Behinderungen.

Die Behindertenbeauftragte appelliert auch an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, sich im Vorfeld über die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen bei Wahlen zu informieren, um mögliche Diskussionen am Wahlsonntag zu vermeiden. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eine Vertrauensperson mit in die Wahlkabine zu nehmen, sofern sie einen entsprechenden Ausweis vorlegen können.

Es liegt an uns allen, die Wahllokale barrierefrei und inklusiv zu gestalten, damit jeder Bürger und jede Bürgerin sein Wahlrecht wahrnehmen kann. Darüber hinaus gibt es mehrere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen oder auch jetzt schon im barrierefreien Bexbacher Bürgerbüro zu wählen.

Bei Fragen, Problemen und für weitere Informationen steht die Behindertenbeauftragte der Stadt Bexbach gerne zur Verfügung – auch am Wahlsonntag.

Kontakt:
S. Katja Schmitt
Behindertenbeauftragte der Stadt Bexbach
Telefon: (0152) 23 03 47 19
E-Mail: behindertenbeauftragte@bexbach.de