ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Tagesordnung:
Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindewahlleiter
Verpflichtung der Beisitzer/innen und der Schriftführerin/des Schriftführers nach § 3 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Feststellung des Wahlergebnisses gem. §§ 3 und 52 Abs. 4 KWO
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich.
Bexbach, den 12. Juni 2024
Christian Prech
Bürgermeister und
Gemeindewahlleiter