Öffnung des Bürgerbüros
Gem. § 19 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 1 Nr. 2 der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl des 21. Bundestages sind die Kreiswahlvorschläge dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am vierunddreißigsten Tage vor der Wahl (20.01.2025) bis 18 Uhr einzureichen. Zur Ausstellung diesbezüglich notwendiger Bescheinigungen ist das Bürgerbüro und das Wahlamt der Stadt Bexbach am Montag, dem 20.01.2025 bis 18 Uhr geöffnet.
Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Zentrale Dienste, unter der Telefonnummern (06826) 529-129 bzw -404 oder wahlen@bexbach gerne.