Reinigung der Bürgersteige und Straßenrinnen

Wildkräuter, Blumen und Gras wachsen dort, wo geeignete Bedingungen vorhanden sind. Meist sorgen sie für Freude beim Betrachter und für Nahrung in der Insektenwelt – aber es gibt auch Orte, von denen sie entfernt werden müssen: Von Gehwegen und aus Straßenrinnen etwa.  

Aus gegebenem Anlass weist daher die Ortspolizeibehörde der Stadt Bexbach darauf hin, dass die Reinigung der Bürgersteige sowie der Straßenrinnen nach der Straßenreinigungssatzung den Straßenanliegern bzw. den Grundstückseigentümern übertragen sind. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst wurde in den letzten Wochen jedoch vermehrt festgestellt, dass die Straßenanlieger bzw. Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht immer bzw. nicht in ausreichender Form nachgekommen sind.

Es wird daher erneut um Einhaltung der Straßenreinigungssatzung gebeten.

Fragen beantwortet die Stadt Bexbach, Bereich Sicherheit & Ordnung, unter der Telefonnummer 06826 / 529-217 gerne.

Nachzulesen ist die Straßenreinigungssatzung auf der Webseite der Stadt Bexbach unter der Rubrik „Rathaus - Satzungen“.