Richtige Bereitstellung der Tonnen bis spätestens 6.00 Uhr maßgeblich für die Erkennbarkeit des Leerungswunsches
Um sicher stellen zu können, dass die Müllgefäße immer ausschließlich dann geleert werden, wenn das von der Kundin bzw. dem Kunden gewünscht ist, muss es für die Müllwerker eindeutig erkennbar sein, ob eine Tonne zur Leerung bereit gestellt wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn die Tonne ihren Dauerstandplatz im Bereich des Gehweges hat.
Nur wenn die Tonne bis spätestens um 6.00 Uhr richtig zur Abholung bereit steht, kann die Leerung wunschgemäß erfolgen.
Erfolgt eine Leerung aufgrund falscher Bereitstellung, obwohl eine solche nicht gewollt war, wird die dafür anfallende Gebühr nicht rückerstattet.
Wird eine Tonne aufgrund falscher oder zu später Bereitstellung nicht geleert, können die Kunden die Zeit bis zur nächsten Leerung überbrücken, indem sie bei ihrer Kommune für 6 Euro einen Abfallsack kaufen, bei dem die Entsorgungsgebühr im Kaufpreis inbegriffen ist. Normale Plastiktüten werden nicht mitgenommen. Eine Nachfuhr kann aus logistischen Gründen nicht erfolgen.
Fragen zum Thema Bereitstellung beantworten gerne die MitarbeiterInnen des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681 5000-555).